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Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen

Die Vorkehrungen zum Schallschutz setzen sich aus einer Kombination von aktiven und passiven Maßnahmen zusammen. Grundsätzlich besteht dabei ein Vorrang der aktiven vor den passiven Maßnahmen.

Aktiver Schallschutz

Schallausbreitung an Schienenwegen

Aktiv nennt man solche Maßnahmen, die direkt am Entstehungsort des Schalls wirken, nämlich an der Strecke selbst. Dazu zählen zum Beispiel Schallschutzwände. Das Material der Wände besteht meistens aus Aluminium, es werden aber auch Wände aus Beton, Glas, Holz oder einer Kombination dieser Materialien gebaut. Schallschutzwände sind zur Gleisseite hin hochabsorbierend gestaltet, um Schallreflexionen zu vermeiden. Manchmal sind aktive Maßnahmen aber aus technischen, wirtschaftlichen oder topografischen Gründen nicht realisierbar. Dann kommen passive Schutzvorkehrungen zum Einsatz.

Passiver Schallschutz

Passive Schallschutzmaßnahmen sind schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern. In Einzelfällen ist ebenfalls die Dämmung von Außenwänden und Dächern möglich. Sie werden nicht nur dann eingesetzt, wenn aktive Maßnahmen nicht realisierbar sind, sondern auch ergänzend zu aktiven Schallschutzmaßnahmen, sofern allein mit diesen die vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden.

Besonders überwachtes Gleis

Eine weitere aktive Schallschutzmaßnahme stellt das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) dar: Beim BüG misst ein eigens hierfür entwickelter Schallmesszug die Geräuschabstrahlung durch Unebenheiten auf der Schiene. Überschreiten die Messwerte den definierten Lärmpegel, werden die Schienenoberflächen mit einem speziellen Schienenschleifzug bearbeitet.

Schallschutz an der Strecke Frankfurt West–Friedberg

Foto: DB/Lothar Mantel
Foto: DB/Lothar Mantel

In der 1. Baustufe (Frankfurt West–Bad Vilbel) werden hochabsorbierende Schallschutzwände aus Aluminiumelementen beidseitig der Gleise sowie zwischen den Gleisen realisiert. Insgesamt werden die Wände eine Länge von knapp 19 Kilometern haben und zwei bis sechs Meter hoch sein. In der 2. Baustufe (Bad Vilbel–Friedberg) entstehen die Schallschutzwände ebenfalls beidseitig der Gleise sowie zwischen den Gleisen. Die Wände werden insgesamt knapp 16 Kilometer lang und anderthalb bis fünf Meter hoch sein. In der Übersichtskarte können Sie sich die genauen Lagen, Längen und Höhen der Wände ansehen. Zudem kommt erstmalig sechs Monate nach Inbetriebnahme das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) zum Einsatz und die Beschaffenheit der Schienen wird weiterhin alle sechs Monate überprüft.