Lärmvorsorge: Von Anfang an gut geschützt
Seit 1974 regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz die Lärmvorsorge an Neu- und Ausbaustrecken. Demnach müssen beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen eines vorhandenen Verkehrsweges schädliche Umwelteinwirkungen von Verkehrsgeräuschen mittels aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen verhindert und festgelegte Lärmgrenzwerte eingehalten werden. In der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung sind die Grundlagen des Rechtsanspruchs aller Anwohner von Neu- und Ausbaustrecken auf Schallschutz konkret formuliert. Darin ist auch festgelegt, dass eine wesentliche Änderung eines Schienenweges dann besteht, wenn er um ein oder mehrere Gleise erweitert wird. Deshalb greifen beim Ausbau der S6 die gesetzlichen Vorschriften der Lärmvorsorge.
