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Projekthintergrund

Seit fast 20 Jahren ist das Projekt bereits in der Planung. Für die 1. Baustufe (Frankfurt West–Bad Vilbel) kam es im Anschluss an die gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren zwischen 1998 und 2004 zu langwierigen Gerichtsverfahren, da gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt wurde. Die Gerichtsverfahren wurden im November 2011 durch den Verwaltungsgerichtshof Kassel und im Januar 2013 durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit der Bestätigung des formalen Baurechts abgeschlossen. Ende Oktober 2015 wurde der Planänderungsbeschluss zum Thema Erschütterungsschutz erlassen. Eine im Januar 2016 eingereichte Klage hat keine aufschiebende Wirkung bei den Baumaßnahmen, die unabhängig vom Erschütterungsschutz realisiert werden. Anfang 2016 wurde mit der Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen begonnen.

Aufgrund der langen Projektlaufzeit wurde 2015 anlässlich der Kostenerhöhung ein Ergänzungsantrag zur Freigabe der Gesamtfinanzierung beim Eisenbahn-Bundesamt und beim Bundesverkehrsministerium gestellt. Die Gesamtkosten der 1. Baustufe einschließlich der Planungskosten betragen rund 323 Mio. Euro (Preisstand 2014; laut NKU ohne Risiken und Inflation bis zum Projektende).

Die Planungen für die 2. Baustufe (Bad Vilbel–Friedberg) befinden sich im Planfeststellungsverfahren. Im April und Mai 2017 fand der Erörterungstermin in Bad Vilbel statt.

Planung
Foto: Fotolia/guerrieroale

Hintergrund: Planfeststellungsverfahren (in der 2. Baustufe)

Beim Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren, in dessen Rahmen alle für das Projekt relevanten rechtlichen Sachverhalte betrachtet und Einwendungen von Betroffenen sowie Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TöB) geprüft werden. Hierzu erstellt die Vorhabenträgerin – in diesem Fall die DB Netz AG – zunächst die Unterlagen zu den Planfeststellungsanträgen und reicht diese beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständiger Genehmigungsbehörde ein. Die Unterlagen werden nach einer Prüfung durch das EBA an die Anhörungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, weitergeleitet. Dieses veranlasst die Offenlage der Unterlagen in den Kommunen. Während der einmonatigen Offenlage können die Bürger Einsicht in die Planfeststellungsunterlagen nehmen. Sowohl während dieser Offenlage als auch innerhalb der sich anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist können die Bürger ihre Einwendungen gegen das Vorhaben geltend machen. Zu den Einwendungen werden dann von der DB Stellungnahmen verfasst. Nach Prüfung dieser durch die Anhörungsbehörde findet ein Erörterungstermin statt. Bei diesem Termin werden die Einwendungen und Stellungnahmen vorgetragen und diskutiert. Abschließend prüft das EBA alle Sachverhalte und erlässt den Planfeststellungsbeschluss. Mit Bestandskraft des Beschlusses erhält die DB Baurecht.