Finanzierung
Für die 1. Baustufe belaufen sich die Bau- und Planungskosten auf rund
323 Mio. Euro (Preisstand 2014; laut NKU ohne Risiken und Inflation bis zum Projektende). Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch Mittel des Bundes, des Landes, des Wetteraukreises und der Stadt Frankfurt am Main auf Basis des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.
Projektorganisation und Zuständigkeiten
Bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten im Netz der Deutschen Bahn gibt es unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten. Dabei ist insbesondere die klare Trennung zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörde hervorzuheben:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde unter anderem für die Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes die zuständige Planfeststellungsbehörde. Das EBA ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung; es unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Die DB Netz AG verantwortet das Projektmanagement für das S-Bahn-Projekt S 6. Sie steuert die Planung, tritt in den planrechtlichen Verfahren als Vorhabenträger auf, bereitet die Ausschreibungen für die Bauleistungen vor und organisiert in der Bauphase die Umsetzung.